Landespflege

Landespflegerische Aspekte spielen in unserem Tätigkeitsbereich eine sehr große Rolle. Hierfür sorgen europarechtliche Naturschutzbestimmungen sowie die im nationalen Gesetz verankerten Bestimmungen für den Natur- und Artenschutz.

Für fast jede Planung einer größeren Baumaßnahme ist eine landespflegerische Begleitplanung und / oder Ausgleichsplanung erforderlich.

Der bewusstere Umgang mit unserer Natur hat aber auch dafür gesorgt, dass es neben den begleitenden Maßnahmen auch immer häufiger eigenständige Projekte zur Renaturierung von Landschaftsteilen und Gewässern enstehen.