Berufsrechtliche Regelung

Alle benannten Geschäftsführer sind Mitglied der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Diplom-Ingenieur wurde bei allen Geschäftsführern in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) ist eine berufsrechtliche Regelung und regelt per Gesetz die Vergütung von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen. Die Honorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Wie bei anderen Freien Berufen gilt deshalb stets die Honorarordnung als Grundlage zu ihrer Bemessung. Die HOAI ist geltendes Recht [in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1991 (BGBl. I Seite 533), geändert durch die Verordnung vom 21. September 1995 (BGBl. I Seite 1174, 1996 I Seite 51), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2001 (BGBl. I Seite 2494, 3011)]

Angaben zu folgenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz unter www.ingenieurkammer-rlp.de in der jeweils aktuellen Fassung.
- Ingenieurgesetz
- Ingenieurkammer-Gesetz